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    Mutterschaftsurlaub, Elternurlaub und Partnerschaftsurlaub in den Niederlanden

    Mutter lächelnd mit seinen beiden Kindern neben ihr

    Als Elternteil oder Erziehungsberechtigter in den Niederlanden haben Sie möglicherweise nicht die aktuellsten Informationen über Ihre Ansprüche auf verschiedene Formen von Urlaub, einschließlich Mutterschaftsurlaub, Partnerurlaub, Elternurlaub oder Adoptions-/Pflegeurlaub.

    Im Allgemeinen haben Eltern/Erziehungsberechtigte in den Niederlanden Zugang zu mehreren Arten von Urlaub, die es ihnen ermöglichen, sich um ihre Kinder zu kümmern. Die Verfügbarkeit dieser Urlaube hängt oft von verschiedenen Faktoren ab: Sind Sie ein offizieller Einwohner? Sind Sie derzeit in den Niederlanden beschäftigt, und wenn ja, für wie lange? Es ist wichtig zu wissen, dass Ihr Anspruch auf bestimmte Leistungen eingeschränkt sein kann, wenn Sie selbständig sind.

    Dieser Artikel soll Ihnen wertvolle Einblicke in die verschiedenen, bereits erwähnten Urlaubsarten geben und sicherstellen, dass Sie über Ihre Rechte und Möglichkeiten gut informiert sind.

    Schwangerschaft in den Niederlanden

    Um in den Niederlanden Anspruch auf bezahlten Mutterschaftsurlaub zu haben, müssen Sie bestimmte Kriterien erfüllen. Erstens müssen Sie einen legalen Wohnsitz haben und entweder angestellt oder selbständig sein oder Arbeitslosengeld oder eine krankheits- oder lohnbezogene Leistung zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt beziehen. In der Regel beträgt der Mutterschaftsurlaub mindestens 16 Wochen bei voller Bezahlung. Wenn Sie jedoch Zwillinge oder eine Mehrlingsgeburt erwarten, kann der Urlaub auf mindestens 20 Wochen bei voller Bezahlung verlängert werden.

    Während Ihrer Schwangerschaft während der Arbeit:

    Ihr Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld für Sie zu gewährleisten.
    Sie haben das Recht, im Laufe des Tages zusätzliche Pausen einzulegen, wenn dies erforderlich ist.
    Je nach dem Rat eines Betriebsarztes kann es sein, dass Sie weniger Stunden als üblich arbeiten dürfen, um Komplikationen zu vermeiden.
    Wenn Ihre regulären Arbeitsaufgaben während der Schwangerschaft zu anspruchsvoll werden, haben Sie das Recht, alternative Aufgaben zu übernehmen. Dieser Anspruch besteht bis sechs Monate nach der Geburt.
    Ihr Arbeitsplatz sollte einen geeigneten, abschließbaren Raum bieten, in dem Sie sich bei Bedarf bequem hinsetzen oder hinlegen können.

    Wenn Ihr Mutterschaftsurlaub zu Ende ist und Sie an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren, benötigen Sie möglicherweise Zeit zum Stillen oder Abpumpen von Milch während des Tages. In den ersten neun Lebensmonaten Ihres Kindes haben Sie das Recht, während der Arbeitszeit zu stillen oder Milch abzupressen, und zwar bis zu 1/4 der Dauer Ihrer Schicht. Ihr Arbeitgeber muss dafür einen geeigneten abschließbaren Raum zur Verfügung stellen, und Ihre Bezahlung läuft wie gewohnt weiter.

    Mutter küsst die Füße ihres Kindes

    Mutterschaftsurlaub

    Die niederländische Regierung legt großen Wert darauf, dass sich werdende Mütter und ihre Babys vor dem erwarteten Entbindungstermin ausreichend erholen können. Aus diesem Grund ist der Mutterschaftsurlaub in den Niederlanden in zwei Teile gegliedert:

    Schwangerschaftsurlaub: Dieser Urlaub muss zwischen 6 und 4 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin beginnen (oder zwischen 10 und 8 Wochen bei Zwillingen).

    Geburtsurlaub: Dies bezieht sich auf die verbleibenden 10-12 Wochen des Urlaubs nach der Geburt des Kindes.

    Wenn Sie angestellt sind, wird Ihr Mutterschaftsurlaub (16 Wochen bzw. 20 Wochen bei Mehrlingsgeburten) von Ihrem Arbeitgeber in Zusammenarbeit mit dem UWV (Versicherungsanstalt für Arbeitnehmer in den Niederlanden) organisiert und koordiniert.

    Es ist wichtig, dass Sie Ihren Arbeitgeber mindestens 3 Wochen vor dem geplanten Beginn Ihres Mutterschaftsurlaubs informieren (eine frühere Benachrichtigung ist jedoch wünschenswert). So hat Ihr Arbeitgeber genügend Zeit, ein WAZO-Formular (Mutterschafts- und Entbindungsgeld) auszufüllen und es in Ihrem Namen beim UWV einzureichen. Um Ihren Mutterschaftsurlaub richtig zu koordinieren, wird Ihr Arbeitgeber eine Kopie Ihrer Schwangerschaftserklärung (zwangerschapsverklaring) verlangen, die Sie von Ihrer Hebamme oder Ihrem Gynäkologen erhalten. Anhand dieses Schreibens können Sie Ihren voraussichtlichen Entbindungstermin bestimmen und die Daten für Ihren Mutterschaftsurlaub festlegen.

    Sobald Ihre Urlaubsdaten feststehen und mitgeteilt werden, sendet Ihr Arbeitgeber das WAZO-Formular an das UWV und gibt den voraussichtlichen Entbindungstermin als Beginn Ihres Mutterschaftsurlaubs an. Sie können auch mit Ihrem Arbeitgeber besprechen, wie die Leistung ausgezahlt werden soll, bevor Sie das Formular einreichen.

    Leistungen während des Mutterschaftsurlaubs

    Wenn Sie in den Niederlanden aus schwangerschaftsbedingten Gründen kurz vor dem geplanten Beginn Ihres Mutterschaftsurlaubs erkranken, kann Ihr Urlaub automatisch 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin beginnen. Diese Regelung stellt sicher, dass sowohl die Mutter als auch das Kind vor der Geburt ausreichend Ruhe und eine optimale Gesundheit haben, unabhängig von dem vorher festgelegten Urlaubsbeginn.

    Wenn Sie infolge der Geburt selbst krank werden, haben Sie außerdem möglicherweise Anspruch auf 100 % Krankengeld, sobald Ihr offizieller Mutterschaftsurlaub beendet ist. Ob Sie Anspruch auf diese Leistung haben, hängt von Ihren individuellen Umständen ab. Es soll Ihnen während der Erholungsphase nach der Geburt Unterstützung und finanzielle Hilfe bieten.

    Vierköpfige Familie beim Lesen einer Zeitschrift

    PARTNER-URLAUB

    Wenn der Ehemann oder der anerkannte Partner berufstätig ist, haben sie im Jahr 2022 nach der Geburt ihres Kindes Anspruch auf 5 Tage voll bezahlten Partnerschaftsurlaub (bei Teilzeitarbeit anteilig). Dieser Urlaub muss innerhalb von 4 Wochen nach der Geburt genommen werden und kann in einem zusammenhängenden Block oder über einen Zeitraum von 4 Wochen verteilt in Anspruch genommen werden. Die genauen Daten können mit dem Arbeitgeber vereinbart werden.

    Der Ehemann oder anerkannte Partner sollte seinen Arbeitgeber so schnell wie möglich über den geplanten Partnerurlaub informieren, und der Arbeitgeber kann den Urlaubsantrag nicht ablehnen. Wenn der Partner über eine Zeitarbeitsfirma angestellt ist, können die Urlaubsdaten mit dem Einsatzleiter und der Arbeitsagentur besprochen werden, da sie als offizieller Arbeitgeber gelten.

    Zusätzlich zu den 5 Tagen bezahlten Partnerschaftsurlaubs haben Partner, die berufstätig sind, das Recht, innerhalb der ersten 6 Monate nach der Geburt des Kindes zusätzlichen Partnerschaftsurlaub zu nehmen. Dieser zusätzliche Urlaub kann jedoch erst genommen werden, wenn die ersten 5 Tage des bezahlten Partnerschaftsurlaubs aufgebraucht sind. Die Dauer des zusätzlichen Partnerurlaubs muss mindestens 1 Woche betragen und kann sich auf maximal 5 Wochen erstrecken.

    Um zusätzlichen Partnerschaftsurlaub zu beantragen, muss der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber mindestens 4 Wochen vor dem gewünschten Starttermin schriftlich (per Brief oder E-Mail) informieren. In dem Antrag sollten das Anfangs- und Enddatum des Urlaubs sowie die Anzahl der vollen Wochen, die genommen werden sollen, klar angegeben werden.

    Während die ersten 5 Tage des Partnerschaftsurlaubs vollständig vom Arbeitgeber bezahlt werden, wird die Koordinierung des zusätzlichen Partnerschaftsurlaubs von der UWV (Versicherungsagentur für Arbeitnehmer) übernommen. Der Arbeitgeber muss das UWV rechtzeitig über den bevorstehenden zusätzlichen Partnerschaftsurlaub informieren. Der Arbeitnehmer erhält dann vom UWV eine Leistung in Höhe von maximal 70 % seines festgesetzten Dagloons (vorbehaltlich des vom UWV festgelegten maximalen Tageslohns, derzeit 228,76 € pro Tag).

    Frau in weißem langärmeligen Hemd hält Schwangerschaftstest

    Elternurlaub

    In den Niederlanden haben berufstätige Eltern und Adoptiv-/Pflegeeltern Anspruch auf Elternurlaub. Die Höchstdauer des Elternurlaubs wird auf der Grundlage der vertraglichen Arbeitsstunden berechnet. Sie beträgt maximal das 26-fache der vertraglichen Arbeitszeit. Wenn ein Arbeitnehmer zum Beispiel 40 Stunden pro Woche arbeitet, hat er Anspruch auf 26 x 40 Stunden Elternurlaub, also insgesamt 1040 Stunden. Der Elternurlaub ist im Allgemeinen unbezahlt.

    Beide Elternteile können Elternurlaub nehmen, bis das Kind das Alter von 8 Jahren erreicht hat. Jedes Kind wird gesondert betrachtet, so dass ein Elternteil im Falle von Zwillingen das Recht hat, den doppelten normalen Urlaubsanspruch zu nehmen. Es ist möglich, den Anspruch auf Elternurlaub innerhalb der Niederlande von einem Arbeitgeber auf einen anderen zu übertragen, und Arbeitnehmer können Elternurlaub beantragen, sobald sie eine neue Stelle antreten.

    Es ist üblich, dass Eltern 1 Tag Elternurlaub pro Woche nehmen, wobei sie oft den Mittwoch wählen, da die Grundschulkinder an diesem Tag früher fertig sind. Auf diese Weise können die Eltern viel Zeit mit ihren Kindern verbringen und deren Schulzeiten berücksichtigen.

    Gehalt, Sozialleistungen und Arbeitsbedingungen

    Während des Elternurlaubs wird kein Gehalt gezahlt, und Urlaubsstunden und Rentenansprüche werden möglicherweise nicht angerechnet. Der offizielle Arbeitsvertrag und die Position des Mitarbeiters bleiben jedoch gültig, auch wenn er in dieser Zeit weniger Stunden pro Woche arbeitet. Nach Beendigung des Elternurlaubs hat der Arbeitnehmer das Recht, zu seiner ursprünglichen vertraglichen Arbeitszeit zurückzukehren. Wenn der Arbeitnehmer nach dem Elternurlaub offiziell weniger Stunden arbeiten möchte, muss er mindestens 2 Monate vor der gewünschten Änderung einen schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber einreichen. Es können einige Einschränkungen gelten, z. B. wenn das Unternehmen weniger als 10 Mitarbeiter hat oder wenn der Mitarbeiter nicht mindestens 6 Monate lang gearbeitet hat. Der Arbeitgeber kann den Antrag nur mit einem triftigen Grund ablehnen. Wird er genehmigt, kann ein neuer Vertrag mit angepassten Arbeitszeiten abgeschlossen werden.

    Es ist wichtig zu wissen, dass ab dem 2. August 2022 eine neue Regelung in Kraft treten wird. Nach dieser Regelung können frischgebackene Eltern maximal 9 Wochen bezahlten Elternurlaub nehmen (9 Wochen pro Kind bei Zwillingen). Die Zahlung beträgt bis zu 70 % der von ihnen festgelegten Dagloon, höchstens jedoch 70 % des vom UWV festgelegten maximalen Tageslohns.

    Während des 9-wöchigen bezahlten Elternurlaubs erhält der Arbeitnehmer anstelle seines regulären Gehalts ein Elterngeld von der UWV. Diese Leistung kann innerhalb des ersten Jahres nach der Geburt des Kindes in Anspruch genommen werden. Die verbleibenden 17 Wochen des Elternurlaubs sind unbezahlt und können genommen werden, bis das Kind 8 Jahre alt ist.
    Die Mitarbeiter müssen mindestens 2 Monate im Voraus einen schriftlichen oder E-Mail-Antrag an ihren Arbeitgeber stellen und dabei angeben, ob der Urlaub bezahlt oder unbezahlt sein soll. Wenn die genauen Daten des Elternurlaubs erst nach der Geburt des Kindes festgelegt werden können, sollte dies dem Arbeitgeber deutlich mitgeteilt werden.

    Arbeitgeber können den bezahlten Elternurlaub erst dann beim UWV beantragen, wenn der Urlaub bereits begonnen hat. Daher ist es wichtig, mit dem Arbeitgeber den Beginn und die Dauer des bezahlten Elternurlaubs zu besprechen. Die 9 Wochen können über das gesamte erste Jahr nach der Geburt des Kindes verteilt werden oder je nach Wunsch des Arbeitnehmers in mehreren Zeiträumen genommen werden.

    Der Arbeitgeber kann den Elternurlaub zwar nicht verweigern, aber er kann mögliche Änderungen der gewünschten Daten oder des Zeitplans erörtern, wenn dies erhebliche geschäftliche oder dienstliche Risiken mit sich bringt. Alle Änderungen am Zeitplan gelten für die gesamte Dauer des Elternurlaubs.

    Urlaub bei Adoption und Pflegefamilien

    Wenn ein Arbeitnehmer ein Kind adoptiert oder in Pflege nimmt, hat er Anspruch auf einen Urlaub von maximal 6 Wochen. Der Urlaub kann in einem Block genommen oder über einen Zeitraum von 6 Monaten verteilt werden. Während des Urlaubs hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Adoptions-/Pflegeurlaubsgeld vom UWV (100 % des festgesetzten Tageslohns/der Dagloon). Ab dem 2. August 2022 haben Eltern außerdem die Möglichkeit, 9 Wochen bezahlten Elternurlaub für adoptierte Kinder oder Pflegekinder zu nehmen, solange die Kinder unter 8 Jahre alt sind. Dies gilt nur für das erste Jahr nach dem Tag der tatsächlichen Adoption oder Vermittlung.

    Wir hoffen, dass dieser Artikel Ihnen geholfen hat, zu verstehen, worauf Sie als frischgebackene Eltern Anspruch haben. Weitere hilfreiche Ratschläge zur Navigation auf dem niederländischen Arbeitsmarkt finden Sie in verwandten Artikeln weiter unten.

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